Der Verband

Der Verband

Mit der Gründung des Vereins Interessenverband Berufsunfähigkeitsschutz am 09.09.2005 gibt es für Fachberater endlich kompetente Unterstützung, wie sie die beratende Zunft zwar vehement fordert, seit das Thema „Berufsunfähigkeit“ in den Fokus der Beratung gerückt ist, aber bislang am Markt nicht angeboten wurde.

Die Gründungsmitglieder schöpfen ihre Erfahrungen aus ihren Tätigkeiten als spezialisierte Mehrfachagenten, Makler, Vertriebsorganisationen und Einreichergemeinschaften, wie auch Anwälten mit einschlägiger Berufs- und Prozesserfahrung. Die hier angesprochenen Erfahrungen basieren nicht nur auf dem Abschluss von Versicherungsverträgen und dem Verstehen inhaltlicher Bedingungsbeschreibungen, sondern vielmehr –  und das ist die Besonderheit – auf der Begleitung von Leistungsbegehren durch verschiedene Instanzen.
Die Gründung des Vereins ist eine logische Konsequenz aus den Veränderungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Tatsache, dass der Markt immer enger wird und damit für die Vermittler das Haftungsrisiko steigt: Sich ständig verbessernde BU-Bedingungswerke bei moderaten und bezahlbaren Prämien, die sich mehr und mehr zugunsten der Verbraucher wandelnde Rechtsprechung und das Verhalten der Versicherungsunternehmen gegenüber dem Leistungsanspruch aus Kundensicht. Steht der Mehrfachagent noch zwischen seinen Leistung begehrenden Kunden und einer ablehnenden Gesellschaft, so hat der Makler seinem Kunden gegenüber eine klare Verpflichtung; nämlich dessen Interessen gegenüber dem Versicherer zu vertreten.
Somit ist ein erstes definiertes Ziel des Vereins auch die Wahrung der Interessen der Mitglieder gegenüber Behörden, Gewerkschaften, Versicherungen sowie anderen Organisationen und der Öffentlichkeit.

Mitglieder werden auf angebotenen Seminaren, für die auch externe Referenten wie beispielsweise Richter vorgesehen sind, über die jeweils aktuelle Rechtsprechung mit dem Schwerpunkt der Absicherung des Risikos „Berufsunfähigkeit“ informiert. Im Vordergrund stehen dabei die Produktanalyse, die kontinuierliche Beobachtung der Rechtssprechung und der Produktentwicklung, sowie der Meinungsaustausch mit Verbrauchern, Medien, Versicherern und Finanzdienstleistern.
Ein weiteres Ziel des IVB e.V. ist es also, mit seiner Tätigkeit für mehr Transparenz in diesem teilweise unübersichtlichen und haftungsreichen Geschäftsfeld zu sorgen.

Ein zusätzliches Angebot ist die Weitergabe des Wissens rund um den Leistungsantrag. Zwischen Leistungszusage und -Ablehnung entscheiden beispielsweise in den meisten Fällen die richtige Ausformulierung des Leistungsantrags und eine unmissverständliche Tätigkeitsbeschreibung. Auf diese Weise konnten und können viele Leistungsbegehren bereits außergerichtlich erwirkt werden. Dies wiederum unterstreicht die Kompetenz des Maklers, führt zu zufriedenen Kunden und nicht zuletzt zu weiteren Umsätzen.
Bei alle dem ist dem Verein seine Unabhängigkeit von Produktgebern außerordentlich wichtig. Nur so kann eine objektive Betrachtung der verschiedenen Bedingungswerke, dem Leistungsverhalten und der Gesellschaften an sich garantiert werden.

Interessierte mit einer in der Satzung des Vereins definierten Qualifikation können dem IVB e.V. als ordentliches Mitglied beitreten.