IVB Seminar 2018: „Berufsunfähigkeits – Versicherung“

Am 11. Oktober 2018 bietet der IVB ein Seminar zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ im Maritim Airport Hotel in Hannover an. Hierbei handelt es sich um ein Ganztages-Seminar mit Workshopcharakter. Referent wird Herr Dr. Sven Marlow sein. Herr Dr. Marlow ist Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht).

Weitere Information zu Herrn Dr. Marlow finden Sie hier. Zu diesem Seminar sind nicht nur die Mitglieder des IVB geladen, sondern gern auch auch externe Vermittler, die sich auf den Bereich der Arbeitskraftabsicherung spezialisiert haben.

Zeitlicher Rahmen:

Einlass: 09:30 Uhr (Begrüßungskaffee)

Beginn: 10:15 – 12:00 Uhr (1. Block)

Pause: 12:00 – 13:00 Uhr (Mittagessen)

Beginn: 13:00 – 15:00 Uhr (2. Block)

Pause: 15:00 – 15:30 Uhr Kaffeepause

Beginn: 15:30 – 17:00 Uhr (3. Block)

Ende: 17:15 Uhr 

Die Agenda des BU-Seminars:

Der Versicherungsfall Berufsunfähigkeit

  • Was ist der Maßstab des Versicherungsfalls?
  • Was ist der versicherte Beruf?
  • Welche Konsequenzen haben Berufswechsel?
  • Wie lange ist ein einmal ausgeübter Beruf maßgebend?
  • Welche Bedeutung hat die vermutete Berufsunfähigkeit?
  • Fiktion der Berufsunfähigkeit: Anforderungen an die Beweislast?
  • Darf der Versicherer den Versicherten Observieren?
  • Spontane Anzeigeobliegenheit: Gibt es sie noch?
  • Wechselwirkung zwischen AU – BU, sofern eine „Gelbe-Schein-Regelung“ mit in den Vertrag einbezogen wurde.

Die Verweisung

  • Wie und wann muss ein Versicherer einen Verweisungsberuf konkretisieren?
  • Nach welchen Kriterien ist zu beurteilen, ob der Verweisungsberuf der Lebensstellung der versicherten Person entspricht?
  • Kann ein geringerer Verdienst im Verweisungsberuf kompensiert werden, z.B. durch mehr Freizeit oder Entlastung vom Nachtdienst?
  • Was gilt bei Teilzeitbeschäftigung oder Befristung der Vergleichstätigkeit?

Das Anerkenntnis

  • Sind rückwirkende Anerkenntnisse zulässig?
  • Was ist bei außervertraglichen Vereinbarungen zu beachten?
  • Wie müssen korrekte Belehrungen des Versicherers aussehen?
  • Was sind die genauen rechtlichen Folgen falscher treuwidriger Belehrungen?

Die Nachprüfung

  • Was sind die Voraussetzungen einer erfolgreichen Nachprüfung?
  • Gibt es im Nachprüfungsverfahren besondere Anforderungen an eine
    Verweisung?

Obliegenheiten

  • Gibt es „ungeschriebene Obliegenheiten“ des VN?

Die Leistung

  • Gehört die Vertragswirksamkeitsprüfung zu den fälligkeitsbegründenden
    Feststellungen? Braucht der VR eine konkrete Verdachtslage?
  • Kann der VR verpflichtet sein, auch über das Vertragsende hinaus zu leisten?

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit

  • Was muss bei Abschlüssen im Internet bezüglich des Textformerfordernisses
    beachtet werden?
  • Wie konkretisiert die aktuelle Rechtsprechung die Anforderungen an die
    formale wie inhaltliche Fassung der gebotenen Belehrung?
  • Wann wird die Arglist des Maklers dem VN zugerechnet?
  • Wer muss beweisen, ob der Vermittler Makler oder Agent ist?
  • Sind die Rechte des VR 10 Jahre nach Vertragsschluss selbst bei Arglist des
    VN ausgeschöpft? Gibt es Ausnahmen?

DSGVO

  • Erhebung personenbezogener Daten
  • Einwilligungserklärungen
  • Speicherung von Daten / Löschungen
  • Weitergabe an Pools und Versicherungen

Das Seminar richtet sich an alle interessierte Vermittler. Die Kosten betragen für Nichtmitglieder 299,-. Anmeldungen senden Sie gern an: info@ivb-verein.de

Ihr IVB Vorstandsvorsitzender

Andreas Schweth