Die Beitragsordnung des Vereins




§ 1 Aufnahmegebühr

(1)

Natürliche Personen zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr
 
 

als aktives Mitglied von € 150,00

 
 
sowie
 
 

als förderndes Mitglied von € 125,00.

 

(2)

Juristische Personen oder Personenmehrheiten zahlen eine einmalige Aufnahme-
gebühr


bis       5 Mitarbeiter            € 150,00


>5 bis 50 Mitarbeiter            € 300,00


ab       51 Mitarbeiter            € 500,00

 
 

Die Aufnahmegebühr ist unabhängig von der Mitarbeiter oder Vertriebspartneranzahl.

 
 

Die juristische Person ist jedoch verpflichtet, eine Namensliste zu überreichen.

 
 

Bei einer fördernden Mitgliedschaft beträgt der Aufnahmebeitrag € 250,00.

 
 
§ 2 Jahresbeitrag
 
(1)

Der Jahresbeitrag für unter § 1 (1) genannte Mitglieder beträgt bei einer

 
 

aktiven Mitgliedschaft      €  250,00

 
 

passiven Mitgliedschaft    €  200,00.

 
 
(2)

Der Jahresbeitrag für unter § 1 (2) genannte Mitglieder ist wie folgt gestaffelt:

 
 

- juristische Personen oder Personenmehrheiten, die eine aktive Mitgliedschaft

beantrag haben, zahlen einen Jahresbeitrag

 
 
bis       5 Mitarbeiter            €    250,00
 


>5 bis 50 Mitarbeiter            €    900,00

 
 

ab       51 Mitarbeiter            € 2.200,00

 
 
 

- juristische Personen oder Personenmehrheiten, die förderndes Mitglied sind,
zahlen einen Jahresbeitrag von € 200,00.

 
 
(3)

Mitarbeiter sind sowohl Angestellte als auch selbständige Handelsvertreter des

Mitglieds.

 
 
§ 3 Rabatte
 
 

Auf die vorgenannten Beiträge kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen
Rabatte gewähren. Die Entscheidung darüber erfolgt mit einer 2/3-Mehrheit.

 

Ein solcher Ausnahmefall ist z.B. gegeben, wenn das Mitglied bereits vor der Ver-

einsgründung die Ziele unterstützt hat oder durch Eigeninitiative zur Qualitätssich-

erung des Vertriebs der Produkte beigetragen hat.

 

Ein weiterer Ausnahmefall folgt auch aus der wirtschaftlichen Situation des Mitglieds.