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Die Beitragsordnung des Vereins
§ 1 Aufnahmegebühr
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(1)
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Natürliche Personen zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr |
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als aktives Mitglied von € 150,00
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sowie |
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als förderndes Mitglied von € 125,00.
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(2)
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Juristische Personen oder Personenmehrheiten zahlen eine einmalige Aufnahme-
gebühr
bis 5 Mitarbeiter € 150,00
>5 bis 50 Mitarbeiter € 300,00
ab 51 Mitarbeiter € 500,00
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Die Aufnahmegebühr ist unabhängig von der Mitarbeiter oder Vertriebspartneranzahl.
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Die juristische Person ist jedoch verpflichtet, eine Namensliste zu überreichen.
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Bei einer fördernden Mitgliedschaft beträgt der Aufnahmebeitrag € 250,00.
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§ 2 Jahresbeitrag
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(1)
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Der Jahresbeitrag für unter § 1 (1) genannte Mitglieder beträgt bei einer
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aktiven Mitgliedschaft € 250,00
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passiven Mitgliedschaft € 200,00.
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(2)
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Der Jahresbeitrag für unter § 1 (2) genannte Mitglieder ist wie folgt gestaffelt:
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- juristische Personen oder Personenmehrheiten, die eine aktive Mitgliedschaft
beantrag haben, zahlen einen Jahresbeitrag
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bis 5 Mitarbeiter € 250,00 |
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>5 bis 50 Mitarbeiter € 900,00
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ab 51 Mitarbeiter € 2.200,00
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- juristische Personen oder Personenmehrheiten, die förderndes Mitglied sind,
zahlen einen Jahresbeitrag von € 200,00.
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| (3) |
Mitarbeiter sind sowohl Angestellte als auch selbständige Handelsvertreter des
Mitglieds.
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§ 3 Rabatte
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Auf die vorgenannten Beiträge kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen
Rabatte gewähren. Die Entscheidung darüber erfolgt mit einer 2/3-Mehrheit.
Ein solcher Ausnahmefall ist z.B. gegeben, wenn das Mitglied bereits vor der Ver-
einsgründung die Ziele unterstützt hat oder durch Eigeninitiative zur Qualitätssich-
erung des Vertriebs der Produkte beigetragen hat.
Ein weiterer Ausnahmefall folgt auch aus der wirtschaftlichen Situation des Mitglieds.
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